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   BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98   

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https://dejure.org/1998,8923
BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98 (https://dejure.org/1998,8923)
BayObLG, Entscheidung vom 13.03.1998 - 3Z BR 65/98 (https://dejure.org/1998,8923)
BayObLG, Entscheidung vom 13. März 1998 - 3Z BR 65/98 (https://dejure.org/1998,8923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2
    Entziehung der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1998, 64
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98
    Darüber hinaus hat sich das Landgericht auch nicht damit auseinandergesetzt, inwieweit die Ausländerbehörde der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden verfassungerechtlichen Verpflichtung nachgekommen ist, die Abschiebung des Betroffenen mit größtmöglicher Beschleunigung zu betreiben (vgl. hierzu BGHZ 133, 235 /239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt am Main NVwZ-Beilage 1996, 39 ).
  • BayObLG, 19.03.1997 - 3Z BR 73/97

    Behinderung der Abschiebung durch verdecktes Kirchenasysl - Einstweilige

    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98
    Dieser Sachverhalt rechtfertigt die Annahme des begründeten Verdachts, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Entziehungsgefahr BayObLGZ 1997, 125 = AuAS 1997, 94; OLG Düsseldorf AuAS 1997, 257).
  • BayObLG, 01.07.1991 - BReg. 3 Z 105/91
    Auszug aus BayObLG, 13.03.1998 - 3Z BR 65/98
    Darüber hinaus hat sich das Landgericht auch nicht damit auseinandergesetzt, inwieweit die Ausländerbehörde der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG abzuleitenden verfassungerechtlichen Verpflichtung nachgekommen ist, die Abschiebung des Betroffenen mit größtmöglicher Beschleunigung zu betreiben (vgl. hierzu BGHZ 133, 235 /239; BayObLGZ 1991, 258/260; OLG Frankfurt am Main NVwZ-Beilage 1996, 39 ).
  • OLG München, 19.07.2006 - 34 Wx 74/06

    Örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für Anordnung von Sicherungshaft bei im

    Die Abschiebung verhindert auch, wer in deren Verlauf seinen Rückflug nach Deutschland erzwingt (BayObLGZ 1998, 64).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhinderungsverhalten des Ausländers sich noch im Inland oder erst im Ausland, etwa bei einem Zwischenstopp (BayObLG NVwZ-Beilage 1998, 54) oder gar erst im vorgesehenen Zielland (BayObLGZ 1998, 64/65) abspielt.

    Denn das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Ausländers gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften vergrößert sich regelmäßig mit zunehmender Dauer der Haft (BVerfG InfAuslR 2000, 221/222; siehe auch BayObLGZ 1998, 64).

  • BayObLG, 16.09.2004 - 4Z BR 70/04

    Sicherungshaft von über 6 Monaten in Abschiebungssachen

    Dem schließt sich der Senat an (vgl. BayObLG InfAuslR 1994, 53; BayObLGZ 1993, 377/378; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 367; BayObLGZ 1997, 350/352; BayObLG vom 13.3.1998 - 3Z BR 65/98 - = EZAR 048 Nr. 43; KG aaO; BayObLG InfAuslR 2000, 453; BayObLGZ 2000, 227; OLG Hamm vom 12.2.2001 bei Melchior [Anhang Entscheidungen im Volltext]; Senat vom 12.4.2002 - 4Z BR 23/02 - und vom 28.7.2003 bei Melchior aaO).
  • OLG Dresden, 24.04.2001 - 15 W 581/01

    Abschiebehaft - Dauer - Verhältnismäßigkeit - ernstes Betreiben der Abschiebung -

    Denn der gerade bei einer Freiheitsentziehung zu beachtende verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) gebietet es, dass die Haft nicht länger andauert, als es zur Sicherung ihres Zweckes, die Abschiebung zu ermöglichen, unbedingt erforderlich ist (OLG Braunschweig, FGPrax 1996, 37, 38; OLG Frankfurt NVwZ Beilage 1/1996, Seiten 7 und 8 sowie Beilage 5/1996, Seite 39; BayObLGZ 1998, 64, 65).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 Wx 112/00

    Ausweisung wegen Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Vereitelung konkret

    Das kann etwa durch Verwehren des Zutritts zum Aufenthaltsort, durch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, aber auch dadurch geschehen, dass der Ausländer gegenüber seinen Heimatbehörden falsche Angaben macht und so seinen Rückflug nach Deutschland erzwingt (BayObLGZ 1998, 64).
  • BayObLG, 11.04.2000 - 3Z BR 97/00

    Zulässige Dauer der Abschiebungshaft

    Zwar ist auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 57 Abs. 3 Satz 2 AuslG stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen (vgl. hierzu BayObLGZ 1998, 64; Saarl. OLG FGPrax 1999, 243) und zu beachten, daß sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Betroffenen gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Durchsetzung ausländerrechtlicher Vorschriften mit zunehmender Dauer der Haft regelmäßig vergrößert (vgl. BVerfG NVwZ-Beilage 1996, 17/18).
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